Art. 8 [Versammlungsfreiheit]

(1) Alle Deutschen haben das  Recht,  sich  ohne  Anmeldung  oder  Erlaubnis
friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann  dieses  Recht  durch  Gesetz
oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.



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